BANKEN, SPARKASSEN & FINANZDIENSTLEISTER
Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte beraten und vertreten Kreditinstitute sowie deren verbundene Unternehmen auf allen Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts. Wir begleiten Banken und Sparkassen als anwaltliche Berater bei allen rechtlichen Herausforderungen des Bankgeschäfts.
Unser Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen und bundesweit gerichtlichen Vertretung von Kreditinstituten. Über das Bankrecht hinaus beraten wir Kreditinstitute auch in weiteren Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Arbeitsrecht, dem Gesellschaftsrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz.
Kompetenzbereiche
- Kreditvertragsrecht (Gestaltung und Durchsetzung von Kredit- und Sicherheitenverträgen)
- Sicherheitenrecht (Grundpfandrechte, Sicherungsabtretung, Bürgschaft und Garantie)
- Kontoführung und Zahlungsverkehrsrecht
- Sparvertragsrecht
- Strukturierung und Begleitung von Konsortialfinanzierungen und Sicherheitenpoolverträgen
- Aufsichtsrecht und regulatorische Compliance
- Kapitalmarktrechtliche Pflichten im Emissions- und Vertriebsgeschäft
- Abwehr von Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit Beratung und Produktvertrieb
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung notleidender Kreditforderungen
- Begleitung von Kreditgebern in Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren sowie bei der Abwicklung von Engagements, einschließlich der Verteidigung gegen Insolvenzanfechtungsansprüche
- Zwangsvollstreckung aus Bankforderungen und dinglichen Sicherheiten